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Channel: Kommentare zu: LG Berlin: Kein Wertersatz für befülltes Wasserbett – Globales Leihhaus Internet?
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Von: AWB

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Dann warten wir doch mal ab, ob C+A diese Klausel aufrecht erhalten kann. Sicher wäre eine solche Regelung für den Handel akzeptabel. Doch der EuGH tendiert derzeit mehr als deutlich in Richutng Verbraucher”schutz” oder wie immer man dies nennen mag. Ich erhalte öfter Berichte von Händlern, die sich mit ziemlich dreisten Kunden auseinander setzen müssen, weil diese völlig unbrauchbare Ware zurück bekommen.

Wie T.F. oben schon darlegte, gibt es sehr wohl eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Ausprobieren im Laden und dem Ausprobieren zuhause. Und nicht jeder Händler, ob online oder nicht, hat die wirtschaftliche Stärke, Waren ohne ‘Wenn und Aber’ zurück zu nehmen.

Der aktuelle Kurs des EuGH wird dem Onlinehandel langfristig Schaden zufügen. Zumindest den ‘kleineren’ Onlinehändlern.


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