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Channel: Kommentare zu: LG Berlin: Kein Wertersatz für befülltes Wasserbett – Globales Leihhaus Internet?
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Von: Dunkelwelt

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Etwas rein zum Thema “Globales Leihhaus Internet”: Gestern bei SternTV ging es um Hyperhidrose, also übermäßigen, dauerhaften Schweißfluß bei den Betroffenen. Die in der Sendung anwesende Betroffene sagte selbst, das sie im stationären Geschäft keine Klamotten mehr kauft, da diese nach dem Anprobieren regelmäßig so verschmutzt waren, das sie diese Klamotten dann auch kaufen musste, deshalb bestellt sie nur noch online, da man hier ja das Widerrufsrecht hat. Bedeutet also, man kann seine verdreckten Klamotten einfach zurückschicken. Wie es sich momentan so anhört, darf man als Händler irgendwann wirklich keinen Wertersatz mehr für solche Verschmutzungen verlangen, es geht also wirklich immer weiter in Richtung globales Leihaus Internet. Interessant finde ich, das selbst auf der Seite von C&A unter “Service” folgender Ausschlus zu lesen ist: “Warenzustand bei Rücksendung – Wir bitten um Verständnis, dass nur Artikel mit Originaletikett und in einem Zustand wie bei der Anprobe im Laden zurückgenommen werden. Bei offensichtlichen Gebrauchsspuren (Make up- und Lippenstift-Flecken, Geruch etc.) ansonsten mangelfreier Ware wird diese für uns unverkäuflich und wir müssen leider Wertersatz in Höhe des Kaufpreises geltend machen. Die Ware wird in diesem Fall an den Kunden zurückgeschickt und der Kaufpreis als Wertersatz einbehalten.” — So sollte es eigentlich generell gehandhabt werden!


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